Die Bundesregierung hat soeben die Richtlinie für den Fixkostenzuschuss veröffentlicht. ZU beachten ist, dass die Notifzierung der EU-Kommission noch aussteht für effektive Anwendung. Dessen ungeachtet, kann man sich bereits auf die Antragstellung vorbereiten, die Umsatzausfälle ermitteln, sowie die Fixkosten für die erste Tranche (1/3) ermitteln. Die Richtlinie ist zwar mit einem hohen Betrag, aber doch begrenzt. Daher ist zu einer baldigen Antragstellung zu raten. Wir laden Sie herzlich ein sich für unser diesbezüglich am Freitag, 15.05.2020 um 10 Uhr anzumelden.
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