am 23.11.2020 wurde neben der Lockdown-Umsatzersatz-Verordnung auch der Fixkostenzuschuss II 800.000 veröffentlicht. Unternehmen können dem Nachmittag des 23.11.2020 den Ersatz von Fixkosten beantragen, wenn ihr Umsatz um mindestens 30 Prozent gefallen ist.
Wir haben die relevanten Details in der 4.Folge von MOORE SKZ UpToDate für Sie zusammengefasst.
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