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Versicherung: L17-Führerschein: Wie sieht es mit der Versicherung aus?

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Ihr Kind will den Führerschein machen und bereits mit 17 Jahren mit dem Auto unterwegs sein? Viele Eltern entscheiden sich für den L17-Führerschein und übernehmen die vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten. Was ist dabei zu beachten?

Der L17-Bewerber muss mindestens 15,5 Jahre alt sein und einen Nachweis über die Durchführung der Grundschulung sowie Einweisung in einer Fahrschule vorlegen. Voraussetzungen für die L17-Begleitperson sind der Besitz des B-Führerscheins seit mindestens sieben Jahren, eine Fahrpraxis von drei Jahren und der Erhalt des Bewilligungsbescheides. Für den L17-Führerschein sind mindestens 3.000 km Ausbildungsfahrten zu absolvieren. Wie sieht es dabei mit der Versicherung aus?

Wie ist die Haftpflichtversicherung geregelt?

Der Verband der Versicherungsunternehmen hat sich darüber verständigt, dass bei Ausbildungsfahrten ein Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Dies aber nur, wenn alle vertraglichen Obliegenheiten und die einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Vorgeschrieben ist beispielsweise, dass der L17-Bewerber bei der Versicherung zu melden ist.

Eine Kaskoversicherung ist für eine L17-Ausbildung nicht vorgeschrieben, sondern kann freiwillig abgeschlossen werden. Kommt es im Rahmen der L17-Fahrten zum Unfall, sind mit der Kaskoversicherung die Schäden am eigenen Fahrzeug gemäß Versicherungsumfang gedeckt.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: Kaesler Media - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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