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Versicherung: Was ist bei einer E-Auto-Versicherung zu beachten?

© Sönke Hayen - stock.adobe.com

Wer sich für ein E-Auto entschieden hat, braucht wie auch bei den Verbrennerautos eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Optional kann für E-Autos eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bzw. ein Elektropaket abgeschlossen werden. Die Zahl der Zulassungen von E-Autos steigt kontinuierlich an. Versicherer haben darauf mit speziellen Versicherungspaketen für elektrische Autos reagiert. Vor dem Abschluss lohnt ein Vergleich der Leistungsumfänge, Deckungen und Kosten.

Was ist beim Deckungsumfang zu beachten?

Als neue Fahrzeugkomponente ist beim E-Auto der Akku hinzugekommen. Dieser sollte im Deckungsumfang mitversichert sein. So können beispielsweise Kosten für Akkuschäden, aber auch Kosten, die durch einen Bedienungsfehler beim Ladevorgang entstehen können, abgedeckt werden. Entstehen irreparable Schäden am Akku selbst – sei es durch Brand oder Kurzschluss – muss der Akku fachgerecht entsorgt werden. Die Kosten für die Akku-Entsorgung können hoch ausfallen und sollten ebenfalls im Leistungsumfang der Versicherung enthalten sein. Darüber hinaus sollte eine E-Autoversicherung auch eine Deckung für Schäden durch einen Blitzschlag, einen Diebstahl des Ladekabels oder einen Tierbiss am Ladekabel beinhalten. Auch eine Deckung von Kosten für eine Abschlepphilfe kann vereinbart werden. Beim Vergleich der Versicherungsangebote sollten die maximalen Höchstgrenzen beachtet werden. Wie wird die Ersatzleistung für einen Akku beziffert und wird der Wiederbeschaffungswert jährlich gestaffelt? Vergleichen sollte man auch die Leistungsangebote im Falle eines Totalschadens.

Was ist für die Prämienhöhe entscheidend

Grundsätzlich bestimmen der Listenpreis und die Motorisierung des E-Autos sowie der Versicherungsumfang die Höhe der Versicherungsprämie. Auch die gewählte Höhe des Selbstbehalts und die Hinzunahme eines optionalen Elektropakets wirken sich auf die Höhe der Versicherungsprämie aus. Die motorbezogene Versicherungssteuer hingegen entfällt bei einem E-Auto.

Stand: 27. August 2024

Bild: Sönke Hayen - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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