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Impfbonus für Selbständige

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Ist man als Selbständiger bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) krankenversichert, so kann man bis zum 31.12.2022 einen einmaligen Bonus für sich und seine mitversicherten Angehörigen beantragen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Krankenversicherung bei der SVS gegeben sein.

Für die Teilnahme an dieser Aktion sind bestimmte Impfungen notwendig. Diese sind je Altersgruppe unterschiedlich:

  • Kinder bis zum 15. Lebensjahr
  • Jugendliche & Erwachsene ab vollendetem 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr
  • Erwachsene ab dem vollendeten 60. Lebensjahr

Für die Gruppe Jugendliche & Erwachsene ab vollendetem 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr sind beispielsweise folgende Impfungen erforderlich:

  • Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis innerhalb der letzten zehn Jahre
  • Masern-Mumps-Röteln
  • FSME innerhalb der letzten fünf Jahre
  • COVID-19-Gültigkeit gemäß aktueller Rechtslage bzw. COVID-19-Genesungszertifikat (nicht älter als sechs Monate)

Die Einreichung bei der SVS kann online erfolgen (über svsGO). Neben dem Ausfüllen des Formulares ist auch das Hochladen von Nachweisen (Impfpass und Impfzertifikat) erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf www.svs.at.

Stand: 29. März 2022

Bild: Prostock-studio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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