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Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

Steuernews-TV Juni 2025

Haben Sie Geld im Ausland angelegt? Dann sollten Sie unbedingt bedenken, dass Kapitalerträge auch in Österreich steuerpflichtig sind – selbst dann, wenn im Ausland bereits eine Steuer auf die Kapitalerträge abgeführt wurde. Alles zur Stolperfalle Auslandskonten und was Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie Ihr Geld im Ausland veranlagen, sehen Sie in Steuernews-TV.

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Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

Viele Personen, sowohl im privaten- als auch unternehmerischen Bereich, nutzen günstige Zinsangebote im Ausland, um ihr Geld dort zu veranlagen. Dabei wird allerdings oftmals übersehen, dass, entsprechend der maßgeblichen Bestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen, Kapitalerträge immer final im Ansässigkeitsstaat des Empfängers der Besteuerung unterliegen. Das bedeutet, dass selbst wenn im Ausland bereits eine Steuer auf die Kapitalerträge abgeführt wird, diese dennoch zusätzlich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers (Österreich) der Besteuerung unterliegen. Werden die Kapitalerträge in der Folge in Österreich nicht erklärt, so kann dies neben einer Nachforderung der offenen österreichischen Steuer auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade im Bereich des Kapitalvermögens ist das Aufgriffsrisiko in Österreich sehr hoch, da viele ausländische Staaten im Rahmen des Informationsaustausches relevante Steuerdaten (Kontosalden, Zinserträge, Dividenden etc.) an den Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers melden.

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