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Steuertermine 2019

Steuertermine 2019

Jänner

Fälligkeiten

  • 15.1. USt für November 2018
  • Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2018

Fristen und Sonstiges

  • Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
  • Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2018 für geringfügig Beschäftigte

Februar

Fälligkeiten

  • 15.2. USt für Dezember 2018 bzw. 4. Quartal
  • Lohnabgaben für Jänner
  • ESt-Vorauszahlung 1. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel
  • 28.2. Pflichtversicherung SVA

Fristen und Sonstiges

  • 1.2. Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2018 (E18) in Papierform
  • Bis 15.2. Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2018
  • Erstmalige monatliche Beitragsgrundlagenmeldung durch den Arbeitgeber (für Jänner 2019)*
  • 28.2. Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA
  • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
  • Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)

März

Fälligkeiten

  • 15.3. USt für Jänner
  • Lohnabgaben für Februar

Fristen und Sonstiges

  • 31.3. Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2018 bei Stadtkasse/Gemeinde

April

Fälligkeiten

  • 15.4. USt für Februar
  • Lohnabgaben für März

Fristen und Sonstiges

  • 30.4. Abgabe der Steuererklärungen 2018 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO

Mai

Fälligkeiten

  • 15.5. USt für März bzw. 1. Quartal
  • Lohnabgaben für April
  • ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel
  • 31.5. Pflichtversicherung SVA

Juni

Fälligkeiten

  • 17.6. USt für April
  • Lohnabgaben für Mai

Fristen und Sonstiges

  • 30.6. Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2018 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
  • 30.6. Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2018 aus Nicht-EU-Ländern

Juli

Fälligkeiten

  • 15.7. USt für Mai
  • Lohnabgaben für Juni

August

Fälligkeiten

  • 16.8. USt für Juni bzw. 2. Quartal
  • Lohnabgaben für Juli
  • ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel
  • 31.8. Pflichtversicherung SVA

September

Fälligkeiten

  • 16.9. USt für Juli
  • Lohnabgaben für August

Fristen und Sonstiges

  • Bis 30.9. Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2018 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline)
  • Bis 30.9. Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
  • Bis 30.9. Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2018
  • Bis 30.9. Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2019 für Einkommen- und Körperschaftsteuer

Oktober

Fälligkeiten

  • 15.10. USt für August
  • Lohnabgaben für September

Fristen und Sonstiges

  • ab 1.10. Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2018
  • bis 31.10. Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

November

Fälligkeiten

  • 15.11. USt für September bzw. 3. Quartal
  • Lohnabgaben für Oktober
  • ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
  • KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel
  • 30.11. Pflichtversicherung SVA

Dezember

Fälligkeiten

  • 16.12. USt für Oktober
  • Lohnabgaben für November

Fristen und Sonstiges

  • bis 31.12. Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
  • bis 31.12. Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2014 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
  • 31.12. Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft

* Regelmäßig muss die monatliche Beitragsrundlagenmeldung bis zum 15. Tag des Folgemonats vorgenommen werden - wenn der Arbeitnehmer in der zweiten Monatshälfte beginnt, verschiebt sich der Zeitpunkt auf den 15. des übernächsten Monats.


Erscheinungsdatum:

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