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Newsletter: Neues Öffi-Ticket und Klimaticket

Newsletter: Neues Öffi-Ticket und Klimaticket

Seit 7.7.2021 gelten neue Regelungen für die Übernahme der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber. Das bisherige „Jobticket" wurde zum „Öffi-Ticket" ausgeweitet. Seit 7.7.2021 kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kosten für eine Wochen, Monats-oder Jahreskarte ersetzen, sofern das Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Es ist daher ausreichend, wenn das Ticket z.B. nur am Wohnort gültig ist, aber nicht am Arbeitsort. Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Überdies fallen keine Lohnnebenkosten an. Das neue
Klimaticket kann dem Arbeitnehmer als „Öffi-Ticket" (ganz oder nur teilweise) vergütet werden.

  • Für Tickets die bereits vor dem 7.7.2021 gekauft wurden, gilt die Begünstigung erst ab Verlängerung der Karte oder Neuausstellung!
  • Das Ticket kann auch z.B. für ganz Österreich ausgestellt sein und der Arbeitgeber übernimmt aber nur einen Teil der Ticketkosten.
  • Das Ticket darf auch übertragbar sein, die gänzliche Kostenübernahme ist hier allerdings nur möglich, wenn für die Übertragbarkeit keine zusätzlichen Kosten anfallen.
  • Der Arbeitnehmer muss einen Nachweis (Rechnung bzw. eine Kopie des Tickets) dem Arbeitgeber übergeben und der Arbeitgeber den Nachweis zum Lohnkonto geben.
  • Die Kostenübernahme des Arbeitgebers kann auch monatlich mit der Gehaltsauszahlung erfolgen, eine Ratenzahlung durch den Arbeitnehmer ist bei den meisten Tickets möglich.
  • Ein etwaiges Pendlerpauschale kann bei Kostenübernahme eines Tickets allerdings nur für jene Strecke bzw. jenen Streckenteil beantragt werden, der nicht vom Ticket umfasst ist.
  • Die Gewährung des Tickets muss am L 76-Formular sowohl im Feld „Kostenübernahme gern.§ 26 Z 5 lit b." als auch im Feld „übernommene Kosten für Massenverkehrsmittel und Werkverkehr, Anzahl der Kalendermonate" ausgefüllt werden.
  • Eine Übernahme der Ticketkosten ist auch bei ASVG Geschäftsführern möglich!

Sehr gerne steht Ihnen Ihre Lohnverrechnungs-Sachbearbeiterin für weitere Fragen zur Verfügung.


Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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