Seitenbereiche
News für Ärzte

Anstellung von Ärzten bei Ärzten

Illustration

Das neue Ärztegesetz – im Speziellen § 47a – ermöglicht eine Anstellung von Ärzten in Einzelordinationen bzw. Gruppenpraxen.

Demnach dürfen in Einzelordinationen künftig Ärzte im Ausmaß eines Vollzeitäquivalents (= 40 Wochenstunden) angestellt werden. Dieses Vollzeitäquivalent darf auf maximal zwei teilzeitbeschäftige Ärzte aufgeteilt werden. In Gruppenpraxen dürfen Ärzte im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten (= 80 Wochenstunden) angestellt werden, wobei dieses Vollzeitäquivalent auf maximal vier teilzeitbeschäftigte Ärzte aufgeteilt wird.

Kassenärzte oder Kassengruppenpraxen dürfen aber Ärztinnen und Ärzte nur anstellen, sofern die Kasse zustimmt.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Ordinationsinhaber weiterhin überwiegend selbst in der Ordination tätig ist. Durch die zusätzliche Anstellung von Berufskollegen soll es nämlich zu einer Ausweitung des Leistungsvolumens der Ordination sowie zu einer Entlastung des Ordinationsinhabers kommen.

Die neue Gesetzesgrundlage ermöglicht familienfreundlichere Arbeitsbedingungen und soll insbesondere Jungärzten und Jungärztinnen einen leichteren Einstieg in das Berufsleben ermöglichen, und natürlich trägt dieses Konstrukt auch zum Erhalt von Hausarztpraxen bei.

Hinweis: Beachten Sie bitte die Änderungen im EStG ab 2020 in Verbindung mit selbständigen Vertretungsärzten.

Stand: 27. November 2019

Bild: upixa - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Unternehmensberater mit Kanzleien in Linz, Steyr und Wien. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir bei der Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung & Wirtschaftsprüfung. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch! Wir freuen uns auf Sie.

Immer am neusten Stand mit unserem Newsletter

Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail. Unser Newsletter hält Sie stets auf dem aktuellen Stand!

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Ich möchte folgende Newsletter abonnieren*
Es sind nicht alle erforderlichen Felder ausgefüllt
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.