Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte 2025 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft:
Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform):
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) | > € 700.000,00 (2 aufeinanderfolgende KJ.) |
Einheitswertgrenze | entfällt |
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) | > € 600.000,00 |
Einheitswertgrenze | > € 165.000,00 |
Teilpauschalierung:
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) | <= € 600.000,00 |
Einheitswertgrenze | > € 75.000,00 <= € 165.000,00 |
Vollpauschalierung:
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) | <= € 600.000,00 |
Einheitswertgrenze | <= € 75.000,00 <= € 15.000,00 (isoliert Forstwirtschaft) |
Fläche Weinbau | <= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau) |
Gartenbau | <= € 2.000,00 Endverkaufserlöse |
Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten:
Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) | <= € 55.000,00 |
Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG):
Umsatzgrenze | <= € 600.000,00 |
Stand: 25. Mai 2025
Erscheinungsdatum:
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