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Wie wird die Niederlassung von Junglandwirten gefördert?

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Planen Junglandwirtinnen bzw. Junglandwirte die erste Niederlassung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und die Aufnahme der Betriebsführung, so können sie hierfür die Niederlassungsprämie beantragen. 

Fördergegenstand

Gefördert wird die erste Niederlassung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und die Aufnahme der Betriebsführung in der Förderperiode 2023 – 2027.

 Förderwerber

Förderwerbende sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind und über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen (Junglandwirte). Zudem alle eingetragenen Personengesellschaften und juristische Personen oder Personenvereinigungen, wenn ein Junglandwirt die langfristige und wirksame Kontrolle über die Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebs ausübt.

 Fördervoraussetzungen

Gefördert wird die erstmalige Bewirtschaftung eines Betriebes auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung unter der Voraussetzung, dass die Führung des Betriebes für mindestens fünf Jahre ab erster Niederlassung gewährleistet ist.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine Facharbeiterprüfung oder eine höherwertige land- und forstwirtschaftliche Fachausbildung nachgewiesen und ein Bewirtschaftungskonzept vorgelegt werden. Zudem muss der Betriebsumfang mindestens 3 ha landwirtschaftliche Fläche umfassen und einer Arbeitsleistung von mindestens 0,5 bAk (betriebsnotwendige Arbeitskraft) bedürfen.

 Ausmaß der Förderung

Die Basisprämie bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen beträgt € 3.500,00. Mögliche Zuschläge auf die Basisprämie betragen:

  • Eigentumsübergang: € 2.500,00
  • Höhere Ausbildung: € 5.000,00
  • Aufzeichnungen: € 4.000,00

Der maximale Umfang der Prämie bei der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen für die Zuschläge beträgt somit € 15.000,00.

 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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