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Was müssen Landwirte bei Gewinnermittlung und Steuererklärung beachten?
Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben steht zur Gewinnermittlung grundsätzlich
die Buchführung,
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
oder Voll- bzw. Teilpauschalierung
zur Verfügung.
Welche Form der Gewinnermittlung gewählt werden darf, hängt primär von der Größe des Betriebs ab. Grundsätzlich haben Land- und Forstwirte für jedes (Wirtschafts)Jahr beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Auf das Jahreseinkommen, auch eines pauschalierten Landwirts, kommt in der Regel der normale Steuersatz nach dem Einkommensteuergesetz zur Anwendung.
Stand: 24.01.2017
Wie sollen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne der Einkommensteuer erweitert werden?
Bewertungsrechtlich ist die Tierzucht und Tierhaltung dem „land- und ...
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