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Versicherung: Verträge der Haushaltsversicherung checken

© Andrey Popov - stock.adobe.com

Neues Haus, neue Wohnung – in der Regel bringt die Veränderung der Wohnsituation auch eine Veränderung des Hausrats mit sich. Der Wert der Einrichtung verändert sich und passt oft nicht mehr zum Leistungsumfang eines bestehenden Haushaltsversicherungsvertrags. Deshalb sollten Deckung und Leistungsumfang regelmäßig gecheckt und bei Bedarf angepasst werden. So kann vermieden werden, über- oder unterversichert zu sein. Bei Neuabschluss einer Haushaltsversicherung hilft ein Vergleich von Versicherungsleistungen und Prämienhöhen dabei, Geld zu sparen.

Was ist über die Haushaltsversicherung gedeckt und was nicht?

Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind alle beweglichen Gegenstände des Hauses bzw. der Wohnung versichert und Schäden beispielsweise durch Feuer, Wasser oder Einbruch gedeckt. Eine Gebäudehülle wird über eine Eigenheimversicherung bzw. eine kombinierte Eigenheim- und Haushaltsversicherung versichert. Schäden durch Naturkatastrophen sind in der Regel nur zum Teil versicherbar, das heißt, dass bei Schäden beispielsweise durch Hochwasser oder Lawinen nur ein summenmäßig eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Wer in diesem Zusammenhang eine Erweiterung der Deckung möchte, kann dies abhängig vom Versicherungsanbieter vereinbaren, muss aber mit Prämienerhöhungen rechnen.

Versicherungsschutz optimieren und Kosten sparen

Vor dem Neuabschluss von Versicherungsleistungen hilft eine Recherche der Versicherungsangebote bei der Entscheidung, welcher Versicherungsschutz am besten zur individuellen Situation passt und auf welche Leistungsumfänge man verzichten kann. Insbesondere über die Höhe des Selbstbehalts lassen sich Prämienkosten senken. Über die Zahlungsweise können ebenfalls Kosten gespart werden, eine jährliche Zahlung ist meist günstiger als eine monatliche. Wichtig in jedem Fall ist es, die Haushaltsversicherung inklusive Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie deckt Schadenersatzansprüche, wenn beispielsweise private Personen etwas beschädigen oder jemanden unabsichtlich verletzen.

Stand: 26. August 2025

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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