Haben Sie gewusst, dass die privaten Anschaffungen von Elektro-Pkws (Fahrzeugklasse M1 und N1), E-Transporträdern, E-Mopeds, E-Motorrädern und E-Leichtfahrzeugen sowie auch der Kauf einer E-Ladeinfrastruktur gefördert werden? Diese zeitlich und auch finanziell begrenzte Förderaktion unterstützt den Kauf von Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen und Plug-in-Hybrid-Antrieben und (E-)Transporträdern („Lastenrädern“). Bitte beachten Sie, dass E-Fahrräder nicht gefördert werden.
Was muss man für die Förderung tun?
Die finanzielle Unterstützung setzt sich aus einem E-Mobilitätsbonusanteil der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs und einem E-Mobilitätsbonusanteil (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zusammen.
Diese Förderaktion kann ausschließlich online genutzt werden. Dafür ist eine Registrierung und eine formelle Einreichung eines Förderantrags bis 31.3.2022 und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. Die Anträge werden chronologisch nach Einreichdatum geprüft. Für die Antragstellung benötigen Sie u. a. die Rechnung über die Anschaffung, Zulassungsbescheinigung, das unterfertigte Formular „Förderungsabrechnung“, bei Leasing den Leasingvertrag inklusive Depotzahlung und einen Nachweis über den Stromeinsatz aus 100 % erneuerbaren Energieträgern.
Was ist zu beachten?
Für E-Pkws wird eine vollelektrische Reichweite von mindestens 50 km vorausgesetzt und der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf € 60.000,-- nicht überschreiten. Des Weiteren müssen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Mehr zur Höhe der Förderung, zu Rahmenbedingungen und Antragstellung finden Sie auf www.umweltfoerderung.at
Stand: 29. November 2021
Erscheinungsdatum:
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