Seitenbereiche
News für Landwirte

Familienbonus Plus: Wie ist mit laufenden Änderungen umzugehen?

Illustration

Die aktuell geänderten Lohnsteuerrichtlinien des Finanzministeriums widmen sich nun auch dem Thema, wie mit unterjährigen Änderungen beim Familienbonus Plus umzugehen ist.

Ändern sich die Verhältnisse beim Arbeitnehmer, so hat dies der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats mittels des Formulars E31 zu melden. Folgende Änderungen sind beispielsweise bekannt zu geben:

  • Wegfall der Familienbeihilfe
  • Änderung des Wohnsitzstaates des Kindes
  • Wechsel des Familienbeihilfeberechtigten
  • Wegfall des Anspruches auf den Unterhaltsabsetzbetrag

Der Arbeitgeber hat nun ab dem Zeitpunkt der Meldung über die Änderung der Verhältnisse den Familienbonus Plus, beginnend mit dem von der Änderung betroffenen Monat, entsprechend zu berücksichtigen. Dies kann in der Lohnverrechnung eine Aufrollung erforderlich machen.

Die gewählte Aufteilung des Familienbonus Plus (d. h. zur Gänze oder zur Hälfte) kann von den Steuerpflichtigen während eines Kalenderjahres nur bei einer Änderung der maßgebenden Verhältnisse verändert werden.

Wichtig ist auch, dass der Arbeitgeber den Familienbonus Plus jedenfalls nicht mehr ab dem Folgemonat, sobald das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, berücksichtigen darf.

Beispiel: 18. Geburtstag am 15. Mai, keine Berücksichtigung mehr im Juni. Wenn der Arbeitnehmer eine neuerliche Erklärung (Formular E30) und einen Nachweis über das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen vorlegt, kann der Familienbonus Plus (in geringerer Höhe) weiter berücksichtigt werden. Bei Wegfall der Familienbeihilfe ist aber jedenfalls kein Familienbonus Plus mehr zu berücksichtigen.

Stand: 28. März 2019

Bild: ra2 studio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Unternehmensberater mit Kanzleien in Linz, Steyr und Wien. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir bei der Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung & Wirtschaftsprüfung. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch! Wir freuen uns auf Sie.

Immer am neusten Stand mit unserem Newsletter

Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail. Unser Newsletter hält Sie stets auf dem aktuellen Stand!

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Ich möchte folgende Newsletter abonnieren*
Es sind nicht alle erforderlichen Felder ausgefüllt
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.